Ehevertrag

 

 

Ehevertrag

Auch wenn man sich kurz vor der Hochzeit, wenn man eigentlich auf Wolke sieben schwebt, nicht mit Behörden und Eheverträgen auseinandersetzen möchte, kann dies unter Umständen durchaus sinnvoll sein.

 

Ein Ehevertrag ist sinnvoll wenn:

  • einer der Partner oder beide Partner über ein großes Vermögen verfügen
  • wenn ein Partner hohe Schulden hat
  • wenn einer der Partner den anderen über einen längeren Zeitraum finanziell unterstützt
  • wenn mit einer größeren Erbschaft gerechnet werden kann

 

Das Aufsetzen eines solchen Vertrages hat nicht unbedingt etwas mit Misstrauen dem Partner gegenüber zu tun. Es ist vielmehr eine Absicherung für den Ernstfall, falls es tatsächlich zur Trennung oder Scheidung kommen sollte. Äußerst sinnvoll ist ein Ehevertrag auch dann, wenn der eine Partner Ausländer ist und beide gemeinsam im Ausland leben, dann gilt nämlich das Recht des entsprechenden Landes. Deshalb ist es von Vorteil, wenn solche Angelegenheiten vorher vertraglich geregelt werden.

 

Der Ehevertrag sollte vor der Hochzeit abgeschlossen werden und tritt mit der standesamtlichen Trauung in Kraft. Man kann natürlich auch noch im Nachhinein Vereinbarungen treffen, diese gelten allerdings nicht rückwirkend. Der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Um abzuklären ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag überhaupt nötig ist, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt.

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass im Falle einer Scheidung ermittelt wird, welches Vermögen jeder Partner am Anfang und Ende der Ehe hatte. Wer während der Ehe mehr Geld angesammelt hat, muss den Gewinn an den Partner auszahlen.

 

Ehevertrag Unterschrift

Sollen die Vermögen ganz getrennt bleiben, kann dies in einem Ehevertrag mit Gütertrennung festgelegt werden. Ist dies der Fall kommt es nach der Scheidung nicht zum Vermögensausgleich. Dies kann allerdings zu Nachteilen hinsichtlich der Erbschaft beim Tod des Partners führen. Um dem entgegenzuwirken kann man eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Auf diese Weise kann im Ehevertrag festgelegt werden, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet, bei Ableben des Partners aber schon.

 

Es gibt auch die Gütergemeinschaft, bei welcher jeder Partner zusammen für alles haftet. Dies gilt auch für vor der Ehe erworbenes Vermögen.

Außerdem lassen sich im Ehevertrag Punkte hinsichtlich des Unterhalts, der Rentenansprüche und des Sorgerechts bestimmen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keiner der Partner benachteiligt wird. Dafür sorgt in der Regel der Anwalt.