Verlobung

 

 

Verlobung

Ein Pärchen liebt sich und beschließt, dass es den Rest seines Lebens zusammen verbringen möchte. An diesem Punkt angekommen, folgt meist ein Heiratsantrag. Wird dieser angenommen, beginnt die Phase der Verlobung - das Versprechen die geliebte Person in naher Zukunft zu heiraten. Dafür ist nicht unbedingt ein Ringtausch oder die öffentliche Bekanntmachung nötig.

 

 

Verlobung rechtlich gesehen

Auch wenn die Verlobung nicht mit einer offiziell geschlossenen Heirat zu vergleichen ist, ist das Versprechen verbindlich, das heißt es gibt bestimmte rechtliche Regelungen, die bei einer Verlobung eintreten bzw. die geltend gemacht werden können. Beispielsweise, dass man vor Gericht nicht gegen den Partner aussagen muss oder im Krankenhaus problemlos Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners bekommt. Bei der Auflösung einer Verlobung kann unter Umständen sogar auf Schadensersatz verklagt werden, für den Fall, dass bereits Ausgaben für Hochzeitsvorbereitungen getätigt wurden. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Partner untreu war. Geschenke des Partners oder von Dritten müssen ebenfalls auf zurückgegeben werden. So lange beide Partner die Absicht haben zu heiraten, dauert auch die Verlobung an. Eine Heirat kann allerdings allein durch das Versprechen nicht erzwungen werden.

 

 

Verlobt – was nun?

Während früher so schnell wie möglich geheiratet wurde, wird das heute oftmals nicht mehr ganz so streng genommen. Es können schon einige Jahre ins Land ziehen, bevor tatsächlich geheiratet wird oder es wird einfach sofort geheiratet ohne lange vorherige "Testphase". Oft hat das Paar bei der Verlobung auch schon einen ungefähren Hochzeitstermin im Kopf.

 

Viele Paare möchten ihr Glück teilen und geben eine Verlobungsanzeige auf. Schließlich ist es wichtig, dass Bekannte und Verwandte von ihnen persönlich über dieses freudige Ereignis in Kenntnis gesetzt werden und die freudige Botschaft nicht irgendwann durch Dritte erfahren.

 

Da die Freude entsprechend groß ist, veranstalten die frisch Verlobten auch oft eine Verlobungsfeier. Ob diese nun in großem oder kleinem Rahmen, zuhause oder im Restaurant stattfindet, bleibt ganz ihnen überlassen. Manche Paare bevorzugen eine intime kleine Feier ganz romantisch zu zweit, andere mit den engsten Freunden und Bekannten oder wieder andere zelebrieren eine Riesenparty.

 

 

Wichtig:

Die Verlobung bzw. das Eheversprechen gilt als mündlicher Vertrag, deshalb wird die Volljährigkeit vorausgesetzt. Ansonsten ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Wird die Verlobung aufgelöst, verjähren jedoch innerhalb von zwei Jahren sämtliche Ansprüche.