Namensänderung

 

 

Namensänderung-Klingel

Wie heiße ich jetzt eigentlich nach der Hochzeit? Während früher die Frau traditionsgemäß den Nachnamen des Mannes angenommen hat, gibt es heute eine Vielzahl an Möglichkeiten wie der Nachname aussehen kann. Ihren Namen können Sie in der Regel im zuständigen Bürgeramt ändern lassen.

 

Nach §1355 BGB sind folgende Namensänderungen möglich:

  • keine Änderung, beide behalten ihren Namen
  • Man einigt sich auf einen gemeinsamen Namen, entweder den des Mannes oder den der Frau
  • Einer der Partner kann einen Doppelnamen annehmen


Erläuterungen:

  • Gemeinsamer Ehename
    Man kann selbst entscheiden, ob es nun der Geburtsname der Frau oder des Mannes künftig der gemeinsame Ehename sein soll. Am häufigsten ist jedoch nach wie vor, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt. Umgekehrt ist es seltener der Fall, da eine Namensänderung beim Mann auch heute noch oft mit Verwunderung zur Kenntnis genommen wird. Außer der Mann hat einen triftigen Grund den Namen seiner Frau zu übernehmen. Geschiedene oder verwitwete Personen können problemlos wieder ihren Geburtsnamen annehmen.

  • Unterschiedliche Ehenamen
    Wenn keiner der Partner bereit ist, sich auf einen Namen zu einigen und den anderen abzulegen, gibt es die Möglichkeit, dass jeder seinen Namen behält. Falls das Paar sich innerhalb von fünf Jahren umentscheidet, kann dies nachträglich abgeändert werden. Allerdings ist diese Variante doch eher unüblich, da sie zu Verwirrungen führen kann. In anderen Ländern ist diese Möglichkeit hingegen durchaus gebräuchlich. Gemeinsame Kinder bekommen in diesem Fall einen der Namen zugeordnet.

  • Doppelname als Ehename
    In diesem Fall entscheidet sich das Paar für einen Ehenamen. Der Partner, dessen Name nicht als Ehename gewählt wurde, kann seinen "alten" Namen an den gemeinsamen anhängen oder dem voranstellen. Beispiel: Frau Müller heiratet Herr Lüdenscheid und kann sich fortan Müller-Lüdenscheid oder Lüdenscheid-Müller nennen. Für Herr Lüdenscheid gilt dieselbe Regel.

 

 

Briefkasten

Drei oder mehr Namen – z.B. wenn Frau Müller-Lüdenscheid wieder heiratet – sind allerdings nicht möglich. Sie kann sich aber für einen ihrer Namen entscheiden und diesen mit ihrem neuen Namen kombinieren. Beispiel: Frau Müller-Lüdenscheid heiratet Herr Neuer. Sie kann jetzt zwischen Müller-Neuer/Neuer-Müller oder Neuer-Lüdenscheid/Lüdenscheid-Neuer entscheiden. Frau Müller-Lüdenscheid kann natürlich auch einfach nur zu Frau Neuer werden. Man kann bei Doppelnamen auch im Nachhinein einen der beiden Namen wieder ablegen. Gemeinsame Kinder bekommen allerdings nur den gemeinsamen Ehenamen.

 

Also hat folglich nur einer der beiden Partner einen Doppelnamen, außer der eine Partner hatte bereits einen Doppelnamen. Dann kann dieser von beiden übernommen werden. Das heißt wenn beispielsweise Frau Müller-Lüdenscheid Herr Schmitt heiratet können auf Wunsch beide fortan den gemeinsamen Nachnamen Müller-Lüdenscheid tragen.

 

 

Wissenswertes

  • Man darf auch den Namen aus einer früheren Ehe weiter behalten.
  • Das erste Kind bekommt entweder den gemeinsamen Familiennamen oder bei unterschiedlichen Nachnamen einen der beiden. Alle weiteren Kinder übernehmen automatisch den des ersten Kindes.

 

Wen muss ich über eine Namensänderung informieren?

  • Einwohnermeldeamt/Standesamt
  • Bank
  • Versicherung
  • Arbeitgeber
  • Sonstige Verträge, die auf Ihren alten Namen laufen

 

Wichtig:

Denken Sie daran das Schild an Ihrem Briefkasten und an der Klingel zu ändern!